Kollektivmarke

Kollektivmarke
Kollektivmarke,
 
die für einen rechtsfähigen gewerblichen Verband (auch Dach- und Spitzenverband) eingetragene Marke. Sie dient dazu, Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke von denjenigen anderer Unternehmen nach ihrer betrieblichen und geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften zu unterscheiden (§§ 97 ff. Markengesetz). Eine Kollektivmarke ist z. B. das Deutsche Weinsiegel. Kollektivmarken können zugleich Gütezeichen sein.

Universal-Lexikon. 2012.

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